Betrunken E-Scooter fahren – Strafen und Promillegrenze?

Welche Strafen drohen, wenn man betrunken E-Scooter fährt

E-Scooter sind seit einiger Zeit für die Teilnahme am Straßenverkehr zugelassen und erleichtern den Alltag von Personen in Städten und auf dem Land. Die elektrischen Roller bringen den Fahrer mit rund 20 km/h schnell ans Ziel und werden für kurze Fahrten, sowie kleine Erledigungen genutzt. Einen E-Scooter kann man selbst kaufen oder bei Bedarf auch mieten. Auch wenn ein E-Roller kleiner und kompakter ist als ein PW, so gelten die gleichen Regeln wie beim Autofahren. Zum einen müssen sich Fahrer an die Verkehrsregeln halten, zusätzlich gelten die gleichen Gesetze bezüglich Alkohol am Steuer: Eine Trunkenheitsfahrt mit dem E-Scooter kann ernste Konsequenzen nach sich ziehen. Betrunken E-Scooter fahren ist also keine gute Idee und an der Grenze zur Straftat.

Diese Promillegrenzen gelten beim E-Scooter

Auch wenn das Fahren mit dem E-Scooter bei vielen Menschen Kindheitserinnerungen weckt, handelt es sich um ein richtiges Verkehrsmittel, welches am Straßenverkehr teilnimmt, es gelten dieselben Promillegrenzen wie beim Auto. Wie viel Promille sind beim E-Scooter erlaubt? 

Darf man Betrunken E-Scooter fahren?

Betrunken E-Roller fahren, weil man kein Auto mehr fahren kann, ist also keine Lösung, denn wer betrunken mit dem E-Scooter erwischt wird, muss mit einer Strafe rechnen. Wer durch Trunkenheit im Verkehr auffällt, wird von der Polizei überprüft, in diesem Fall müssen die Beamten ermitteln, wie viel Promille Alkohol im Blut sind. Wenn der Wert bei weniger als 0,3 Promille liegt, muss der Fahrer keine Konsequenzen fürchten. Ab 0,3 Promille kann es zu Ausfallerscheinungen kommen, Fahren von Schlangenlinien ist dann keine Seltenheit mehr. Auch eine erhöhte Risikobereitschaft liegt ab diesem Wert vor. Ab dieser Promillegrenze mit dem E-Scooter spricht man von einer relativen Fahruntauglichkeit, jedoch liegt noch keine Ordnungswidrigkeit vor.

Wer mit 0,5 Promille betrunken auf dem E-Scooter angehalten wird, der begeht eine Ordnungswidrigkeit. Ab 1,1 Promille sollte man unter keinen Umständen mehr ein Fahrzeug bewegen, wer dennoch betrunken gefahren ist, macht sich gemäß § 316 Bußgeldkatalog strafbar.

Betrunken E-Scooter fahren: Welche Strafen drohen und welche Regeln beim E-Scooter gelten

Wer wegen Trunkenheit beim Fahren angehalten wird, wird zu einem Alkoholtest aufgefordert, um den genauen Promillewert zu ermitteln.

Fällt der Fahrer zum ersten Mal durch eine solche Ordnungswidrigkeit auf und der Promillewert liegt bei 0,5, so muss er nicht mit einem generellen Führerscheinentzug rechnen, aber mit einer Geldstrafe von rund 500 Euro. Zusätzlich wird er mit einem Monat Fahrverbot bestraft und erhält zwei Punkte in Flensburg. Wird das Vergehen wiederholt, so droht ein Bußgeld von rund 1000 Euro und ein längeres Fahrverbot.

Welche Strafen drohen, wenn man betrunken E-Scooter fährt

Eine absolute Fahruntüchtigkeit liegt bei 1,1 Promille oder mehr vor, hier droht ein Bußgeld, der Fahrer muss auch mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. In einigen Fällen bangt der Straftäter nicht nur um seinen Führerschein, der Verstoß gegen die Promillegrenze kann ebenfalls mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden.

E-Scooter gelten als Kraftfahrzeug, wer betrunken fährt, der begeht in den meisten Fällen eine Straftat, bei der sogar der Führerschein entzogen werden kann. Neben der Entziehung der Fahrerlaubnis drohen diverse Nebenstrafen.

Konsequenzen für alkoholisierte, junge Fahrer von E-Scootern

Eine besondere Regelung gilt für junge Autofahrer und Personen in der Probezeit, wer Alkohol getrunken hat, darf sein Fahrzeug nicht mehr führen. Denn für Fahrer unter 21 Jahren gilt eine Null-Promillegrenze. Für Personen ab 21 Jahren gilt die oben genannte Regelung, außer, wenn sie sich in der Probezeit befinden. Innerhalb der zweijährigen Probezeit darf man nicht wegen Trunkenheit im Verkehr auffallen, weder mit dem Auto noch mit dem E-Scooter.

Wer betrunken mit dem E-Scooter erwischt wird, dem kann die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen abgesprochen werden. Auch eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre ist keine Seltenheit bei diesem Vergehen.

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