GPS erleichtert den Alltag in vielen Bereichen, privat und beruflich. Es ist praktisch, sowohl den Standort als auch den Weg der eigenen Familienmitglieder zu kennen, wenn Planungen anstehen. Auch Unternehmen nutzen die vielen Vorteile von GPS-Geräten, so können sie für die Optimierung von Planungen und Anpassung von Routen eingesetzt werden. Doch nicht immer ist der Einsatz eines solchen Gerätes auch erlaubt, in bestimmten Situationen muss konkret geprüft werden, ob die Nutzung zulässig ist, da GPS-Tracker auch immer einen Eingriff in die Privatsphäre darstellen.
Wenn Arbeitgeber zu GPS-Ortungssystemen greifen, dann haben sie die Möglichkeit jede Person zu orten, das kann eine gute Lösung sein, wenn die erforderlichen Kriterien beachtet werden.
Sind GPS-Tracker legal?
Der Einsatz von Trackern ist in vielen Fällen angebracht und notwendig, vor allem im privaten Bereich. Es ist jedoch wichtig, dass alle Beteiligten informiert sind, eine heimliche Ortung ist nicht erlaubt.
In großen Unternehmen sind GPS-Systeme für die Planung notwendig, je größer der Fuhrpark, desto sinnvoller sind technische Maßnahmen zur Überwachung und Kontrolle. In diesem Zusammenhang lassen sich Arbeitsabläufe besser planen, je nach Route können Fahrten optimiert und beschleunigt werden.
Rechtlich gesehen spricht grundsätzlich nichts gegen eine Ortung, wenn der Arbeitgeber einige Aspekte beachtet. Mit dem Tracker dürfen keine Rückschlüsse auf den Angestellten gezogen werden, die Erhebung personenbezogener Daten ist nicht gestattet, außer der Betroffene stimmt freiwillig zu.
Werden GPS-Tracker eingesetzt, müssen die Beteiligten hiervon in Kenntnis gesetzt werden, der Manager muss für Transparenz sorgen.
Wann ist eine Ortung via GPS nicht legal?
Eine Überwachung der Mitarbeiter via GPS außerhalb der Arbeitszeit im privaten Bereich ist grundsätzlich verboten, der einzige Ausnahmefall hierfür ist, wenn der Arbeitgeber eine Straftat befürchtet. In allen anderen Fällen ist jedoch eine Überwachung Dritter unzulässig.
Planen Unternehmen eine GPS-Überwachung, so müssen die Arbeitnehmer entsprechend darüber informiert werden. Da durch diese Tätigkeit sensible Daten gewonnen werden, muss der Datenschutz Berücksichtigung finden.
Einige Geräte mit GPS verfügen auch über Kameras oder eine Abhörfunktion, deren Einsatz bedeutet eine Straftat.
Funktionsweise eines GPS-Trackers und Einsatzgebiete
Der Begriff GPS ist die Kurzform von global positioning system, das bedeutet soviel wie ‚Positionsbestimmungssystem‘. Mit diesen Systemen ist es möglich, den aktuellen Standort und die eigene Geschwindigkeit zu berechnen, auch zurückgelegte Wege werden auf dem Server gespeichert und können im Nachgang genau ausgewertet werden.
In den Angangszeiten wurde diese technische Neuerung überwiegend für Navigationsgeräte verwendet, diese konnten erworben und nachträglich in Fahrzeugen montiert werden. Mittlerweile sind diese Geräte nicht mehr nur hauptsächlich in Autos verbaut, sie können an jedem Fahrzeug, Rad, Wertgegenstand oder teurem Besitz angebracht werden und erhöhen somit den Diebstahlschutz. Denn der GPS Tracker kann ganz leicht geortet werden, so lässt sich die Position jederzeit sicher ermitteln.
Außerdem sind sie geeignet, die Sicherheit innerhalb der eigenen Familie zu erhöhen, durch ihre handliche Form können Familienmitglieder und auch Haustiere stets überwacht werden.
Hierzu benötigt der Nutzer lediglich das Gerät selbst und ein Endgerät, welches die ermittelten Daten erhält, beispielsweise ein Smartphone oder auch ein Tablet. GPS-Tracker arbeiten mit Satellitensignalen, ein solches Signal wird in regelmäßigen Abständen gesendet. Anhand des Signals kann der Tracker dann die eigene Position und Geschwindigkeit nachvollziehen.
Mit diesem Verfahren kann man nicht nur ein Fahrzeug oder eine Person via GPS orten, im Zweifelsfall können in der App Alarme eingestellt werden, so erhält der Nutzer bereits eine Meldung, wenn beispielsweise der Wagen gestartet wird.
GPS-Ortung in Unternehmen
Mithilfe von GPS kann eine Vielzahl von Arbeitsabläufen in mittelständigen und großen Unternehmen kontrolliert und optimiert werden. Der Arbeitgeber profitiert dann von einer besseren Auslastung, er kann vermehrt Aufträge annehmen und die Firma wächst. Daher ist GPS vor allem in Logistikunternehmen sinnvoll und wichtig, jedoch dürfen Angestellte nur innerhalb der Arbeitszeiten kontrolliert werden, hierbei ist es bedeutsam, dass die betroffenen Personen informiert werden. Auch persönliche Bereiche, in denen sich die Angestellten in den Pausen aufhalten, dürfen nicht mit GPS kontrolliert werden.
In den meisten Fällen befinden sich die Geräte für das System in den Fahrzeugen und zeichnen die Strecken auf, zusätzlich lotsen sie den Fahrer zu den kürzesten Wegen und warnen bei Unfällen und Staus. Solche Systeme können zur gänzlichen Überwachung oder unabhängig voneinander genutzt werden, wenn der Arbeitgeber nur bestimmte Wagen prüfen möchte.
Wer also lediglich prüfen will, ob die Angestellten in der Arbeitszeit an ihren Smartphones spielen, der darf hierzu kein Überwachungssystem einsetzen und muss eine andere Option finden.
GPS-Geräte in Fahrzeugen
GPS-Geräte dienen der Verbesserung des Arbeitsalltags, je nach Umstand können Unternehmen durch die Optimierung mehr Kunden bedienen, besonders wenn der eigene Fuhrpark vernetzt wird.
Einige Hersteller bieten spezielle Systeme für die Wirtschaft, diese vernetzen die Firma dann ganzheitlich vom Lager bis zum Fahrzeug, so kann der Manager sicherstellen, dass alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um effizient zu arbeiten. Dabei ist es absolut legal, wenn die Strecke eines Fahrers verfolgt wird, sofern er darüber informiert wurde. Es kann sogar zu seinem Vorteil sein, einige Tracker-Systeme ermöglichen eine direkte Kommunikation zwischen Leitung und Fahrer. Auch der aktuelle Standort ist bedeutsam, dieser kann dem Kunden gesendet werden, somit hat er die Möglichkeit, den Empfang der Ware genau zu planen.
Mitarbeiter per GPS überwachen
Generell ist der Einsatz von GPS in Firmen also gestattet, sofern eine Information aller Arbeitnehmer erfolgt ist. Sollten dennoch personenbezogene Daten nötig sein, so müssen alle zustimmen, die dies betreffen. Zusätzlich trägt der Manager Sorge für den Schutz und die regelmäßige Vernichtung der Informationen.
Zur Aufklärung von Straftaten ist GPS Ortung sehr hilfreich.